Digitalpakt

Digitalpakt 2019-2024

DigitalPakt Schule – Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen.

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“ im Freistaat sind geschaffen: Die bayerische Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) ist in Kraft getreten.

Die Verwaltungsvereinbarung ‚DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ zwischen Bund und Ländern ist am 17. Mai 2019 in Kraft getreten und endet nach fünf Jahren am 16. Mai 2024. Die schulischen Investitionsmaßnahmen sind bis zum 31. Dezember 2025 vollständig mit dem Bund abzurechnen. Innerhalb dieses zeitlichen Korridors muss der gesamte Prozessablauf der Förderung dargestellt werden.
Der Vorgabe des DigitalPakts Schule folgend, einen hohen Anteil der Gelder zeitnah durch Bewilligungen zu binden, ist eine erste Antragsphase bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen, in der die Sachaufwandsträger nach bestimmten Vorgaben ihre benannten Maximalbeträge in mehreren Runden durch Vorlage einer Investitions- und Kostenplanung beantragen können. Ggf. verbliebene Restmittel fließen dann in eine zweite Antragsphase und kommen wiederum den Schulen zugute. Nach Erlass der Bewilligungsbescheide schließt sich die Umsetzungsphase durch Markterkundigungen, Ausschreibungen und Vertragsschlüsse an. Dieser so genannte Bewilligungszeitraum reicht bis zur Jahresmitte 2023. Für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen einschließlich Rechnungsstellung und Vorlage des Verwendungsnachweises bei den Regierungen mit der sich anschließenden Prüfung und Mittelauszahlung steht ein weiteres Jahr bis Mitte des Jahres 2024 zu Verfügung. Damit sollen einerseits ausreichende Zeitkorridore für die Umsetzung der Maßnahmen geschaffen und andererseits die zeitlichen Vorgaben aus dem DigitalPakt zum Förder- und Abrechnungszeitraum eingehalten werden.“ (Quelle: km.bayern.de, 6.11.2019)

Alle weiteren Informationen und Förderrichtlinien sind hier zu finden: https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/6585/ausbau-der-digitalen-bildungsinfrastruktur-an-bayerischen-schulen.html

Vollzugshinweise und Antragswesen

Die Vollzugshinweise und die Antragsmappe sind seit dem 10.12.2019 verfügbar: https://www.km.bayern.de/digitalpakt

Richtlinie zur Förderung der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)

Antragswesen

„Die Anträge auf Förderung schulischer Maßnahmen im DigitalPakt Schule werden in einem einheitlichen elektronischen Verfahren gestellt und bearbeitet. Dafür wird nachfolgende zentrale Antragsmappe bereitgestellt, mit denen die Schulaufwandsträger ihre Anträge bis zum 31. Dezember 2021 beim Staatsministerium unter digitalpakt@stmuk.bayern.de und zeitgleich bei der zuständigen Regierung stellen. Dafür ist das integrierte Antragsformular auszufüllen, die Angaben zu den betroffenen Schulen mit Blick auf die Infrastruktur gem. dBIR Nr. 2 Satz 2 zu vervollständigen sowie eine schulbezogene Maßnahmen- und Investitionsplanung zu erstellen. Zahlreiche Automatisierungen, Berechnungsverfahren und zusätzlich hinterlegte Informationen (z. B. Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen gemäß Anlage 1 zur dBIR) unterstützen die Anwender, so dass Eintragungen auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt bleiben.“ (Quelle: km.bayern.de, 10.12.2019)

Musterbefüllungen zur Antragsmappe

„Die zentrale Antragsmappe wird abwechselnd vom Zuwendungsempfänger und der Bewilligungsbehörde fortgeführt. Sie durchläuft dabei insgesamt vier Verfahrensstufen: „Förderantrag“ (Schulaufwandsträger) –  „Bewilligung/Teil des Bescheids“ (Regierung) – „Verwendungsnachweis/Antrag auf Auszahlung“ (Schulaufwandsträger) – „Verwendungsnachweisprüfung/Teil des Schlussbescheids“ (Regierung). Im Verfahren werden sukzessive weitere Angaben und Berechnungsergebnisse in die Mappe eingefügt. Exemplarische Musterbefüllungen für die vier Verfahrensstufen illustrieren die jeweils erforderlichen Eintragungen für typische Fallkonstellationen (Quelle: km.bayern.de, 10.12.2019):

Erläuternde Vollzugshinweise

„In den Vollzugshinweisen werden zahlreiche rechtliche, technische, pädagogische und verfahrensbezogene Frage aufgegriffen und der Fördervollzug innerhalb des durch die Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) festgelegten Rahmens konkretisiert. Darüber wird der gleichmäßige Vollzug der Förderung in den Regierungsbezirken sichergestellt und die Verfahrenssicherheit für Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger erhöht. Das reichhaltige Informationsangebot in den Vollzugshinweisen ist über ein Inhaltsverzeichnis entlang des Förderverfahrens klar strukturiert und als Serviceleistung konzipiert, in dem sich bedarfsbezogen Informationen nachschlagen lassen.“ (Quelle: km.bayern.de, 10.12.2019)

Antragsvoraussetzungen

  • Teilnahme an der jährlichen Umfrage zur IT-Ausstattung an Schulen
  • Übermittlung der schuleigenen Medienkonzepte an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon-Hotline für Schulaufwandsträger

Bei Fragen können sich die Schulaufwandsträger an die im Rahmen der Beratung digitale Bildung in Bayern eingerichtete Telefon-Hotline wenden: Tel.: (089) 69 333 555 (Montag bis Donnerstag, 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr)